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Öffnungszeiten Mo. - Fr. 11.00 bis 19.00 Uhr                                            Sa. 10.00 bis 15.00 Uhr

DOWN TOWN Videogames
Hamburger Allee 43
30161 Hannover
Telefon
(05 11) 388 366 3
Telefax (05 11) 760 41 91

Zugang zum Indizierten Bereich bekommen Sie wie folgt.

Wenn Sie mindestens 18 Jahre Alt sind, uns einmalig Ihre Anschrift und eine eiwandfrei lesbare Kopie der Vorderseite Ihres Personalausweise senden und Datum + Unterschrift.

Dies können Sie auf folgende Weise tun:

1. Email mit Anhang ( z.B. JPG ca. 500 x 350 Pixel ) an:

   [email protected]

2. Brief per Post ( Viele Geschäfte bieten Kopiermöglichkeiten ) an:

   DOWN TOWN Videogames                                                                                                     Inh. T. Leddin                                                                                                                            Hamburger Allee 43                                                                                                                30161 Hannover     

3. Faxen ( eingeschränkt zu Empfehlen, da häufig nicht lesbar ) an:

     0511 / 760 41 91

4. Direkt bei uns im Geschäft ( völlig unkompliziert da alles vorhanden )

 

Hinweis:

Durch Ihre Anmeldung erhalten Sie zugriff auf alle Indizierten Spiele & Filme, die “ normalen “ 18er Titel finden Sie auch so in den Listen.

Informationen zu den Kennzeichnungen

       USK Kennzeichnungen           ( Unterhaltungssoftware Selbst Kontrolle )

                   für Spiele

           Alt            Neu

So Gekennzeichnete Spiele  sind für Kinder jeden Alters unbedenklich aus der Sicht des Jugendschutzes. Aber nicht zwingend komplett beherrschbar oder verständlich.

So Gekennzeichnete Spiele wirken comicartig, symbolisch-abstrakt oder unwirklich. Möglicherweise versetzen die Spielangebote den Spieler in unheimliche Spielräume oder scheinen durch Geschwindigkeit & Aufgabenstellung Kinder unter 6 Jahren zu belasten.

So Gekennzeichnete Spiele haben Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Solche Spielkonzepte setzen auf komplexen Myhten-Sagenwelten mit tapferen Rollen, und Technikfaszination wie Science Fiction Welten oder historische Militärgerätschaften. In nicht alltagsrelevanten Szenarien ist Gewalt mit eingebunden.

So Gekennzeichnete Spiele enthalten schnelle bewaffnete Action auch gegen Spielkonzepte-Figuren, die historisch-fiktive kriegerische Auseinandersetzung lassen sich atmosphärisch nachvollziehen. Dieses setzt eine gewisse Reife des sozialen Urteilsvermögen mit der kritischen Wiederspiegelung an solch interaktiver Beteiligung im Spiel.

So Gekennzeichnete Spiele können sich negativ auf die eigenverantwortlichen & gemeinschaftsfähigen Persönlichkeits Entwicklung von Kindern – Jugendlichen auswirken. Für diese Kennzeichnung ist vorrausgesetzt das nicht § 14 JuSchG Abs. 4 und § 15 JuSchG Abs. 2  & 3 erfüllt sind.

 

   PEGI Kennzeichnungen     ( Pan European Game Information ) 

             für Spiele

Alterskennzeichnung

Die Abkürzung PEGI steht für Pan European Game Information. Es handelt sich dabei um das Europaweit erste Alterseinstufungssystem für Video & Computerspiele. Es soll Konsumenten das vertrauen geben das der Inhalt für die entsprechenden Altersgruppen geeignet ist.

Die PEGI Einstufung dient als Empfehlung zur Eignung & Inhalt des Produktes., nicht um die Zugänglichkeit und Spielfähigkeit.

Das PEGI System greift vollständig vor diesem Hintergrund. Somit bietet man zum erstenmal ein Unterhaltungsmedium irgendeiner Art, ein Alterseinstufungssystem das den unterschiedlichen europäischen Ländern und somit auch unterschiedlichen Kulturen entspricht. Dies PEGI System wird verwaltet und entwickelt von der ISFE ( Interaktiven Softwareföderation Europas ). Die Leitung für die ISFE macht das  niederländischen Institut für die Klassifizierung  audiovisueller Medien ( NICAM ), welches auch für praktische Umsetzung des PEGI Systems verantwortlich ist.

VSC der Rat für Videostandards ist NICAMs Vertreter im Vereinigten Königreich.

In folgenden 16 Ländern wird das PEGI System auf den Produkten angewandt:

Frankreich, Italien, Östereich, Schweiz, Luxemburg, Spanien, Belgien, Portugal, Vereintes Königreich, Norwegen, Irland, Griechenland, Finnland, Niederlande, Dänemark, Schweden.

Inhaltsbezeichnungen

Das Spiel enthält Gewaltdarstellung oder verherrlicht / verharmlost Gewalt.

Das Spiel enthält vulgäre Sprache

Das Spiel könnte Kinder Ängstigen.

Das Spiel zeigt Darstellungen von Diskriminierung oder verherrlicht / verharmlost diese.

Das Spiel zeigt Drogenkonsum oder verherrlicht / verharmlost diesen.

Das Spiel Enthält Glücksspielelemente.

Das Spiel Enthält Nackt - oder Sexdarstellungen.

   FSK Kennzeichnungen               ( Freiwillige Selbst Kontrolle )

               für Filme

       Alt              Neu

Die Filmerische Darstellung wir von Kleinkindern spontan und unmittelbar erlebt. Die Wahrnehmung ist zum größten Teil abschnittsweise ausgelegt, kaum ausgereift sind die Fähigkeiten für strukturierende und kognitive. Finstere Szenarien, schnelle Bildfolgen, laute Geräusche können zu Irritation und Ängsten führen. Im Alter von bis zu 6 Jahren, identifizieren sich komplett mit der Handlung oder Figur. Bei einer bedrohlichen Situation findet dies direkt statt. Verfolgungen, Gewalt, Konflikte lösen Ängste aus, die nicht eigenständig gelöst werden können, die schnelle Auflösung solcher Problematiken ist daher enorm wichtig.

Die Fähigkeit Sinneseindrücke kognitiv zu Verarbeiten beginnt ab 6 Jahren, jedoch gibt es erhebliche unterschiede zwischen den 6 bis 11 Jährigen. Zwischen realen und fiktiven Storys zu unterscheiden beginnt  ab  9 Jahren, somit wird eine distanzierende Wahrnehmung möglich. Die emotionale episodische Impression ist bei kleineren Kindern vordergründig. Ein 6 Jähriges Kind fürchtet und leidet mit den Handlungen und Geschehnissen. Gewisse Bedroh und Spannungssituationen sollten nicht zu lang und nachhaltig wirken, dann können dies schon verarbeitet werden. Wichtig hierfür ist eine positive Auflösung der Konflikte.    

Anfängliche Genre Kenntnisse sind vorhanden. Rationale Verarbeitung und distanzierte Wahrnehmung ist ausgebildet. Eine höhere Erregung  wie z.B. Science Fiction & Thriller wird verkraftet. In der Pubertät = Selbstfindungsphase ( 12-15 Jährige )  ist es jedoch problematisch hohe gewaltbezogene Bilderfolgen selbständig zu verarbeiten, da hier noch eine große Unsicherheit und Verletzbarkeit vorhanden ist. Heldenrollen mit gewalttätigen & destruktiven & unsozialen Mustern sind gefährdend. Seriöse Gesellschaftsproblematik ist hingegen bedeutsam und zumutbar.

Eine entwickelten Medienwahrnehmung kann bei 16-18 Jährigen vorrausgesetzt werden. Filme die überwiegend - Gewalt verherrlichen, negative Partnerschaftsrollenverhältnisse, Diskriminierung einzelner Gruppen, Triebbefriedigung der Sexualität - reduzieren, sind nicht freigegeben. Außerdem wir empfindlich geprüft über die Orientierung auf politischem Radikalismus, Ausländerfeindlichkeit, Drogenkonsum.  

Seit 01.04.2003 höchste Kennzeichnung „ Keine Jugendfreigabe „ vorher „ Nicht freigegeben unter 18 Jahren “  Es wird vergeben wenn keine schwere oder einfache Jugendgefährdung vorliegt. Nach § 14 Abs. 3 & 4 JuschG erfolgt die Vergabe für Videos „ Keine Jugendfreigabe „ Kennzeichnung wenn keine einfache Jugendgefährdung anliegt, und bei öffentlichen Filmvorführungen vorrausgesetzt dieser ist nicht schwer Jugendgefährdend.  DVD´s ,Filme, Videos die so gekennzeichnet sind, können von der BPJM ( Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht indiziert werden.

Nicht zulässige Kennzeichnungen ! ! !.

PG

Parental Guidance ( PG ) immer möglich zwischen 6-12

Wenn Filme eine Kennzeichnung „ Freigegeben ab 12 Jahren „ haben, können Kinder ab 6 Jahren aufwärts mit Begleitung einer personensorgeberechtigten Peron  ( grundsätzlich Eltern ) in die Vorstellung, eine Erziehungsbeauftragte Person reicht nicht aus.

           SPIO / JK Kennzeichnungen                 ( Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. )                              ( Juristen Kommision )

                         für Filme

Die Mitglieder bei der SPIO können für Videos, Filme, Bildträger, wenn diese von der FSK keine Kennzeichnung erhalten haben, oder nicht zur Vorlage gebracht worden sind, durch die Juristenkommission ( JK ) ein Gutachten / Stellungnahme anfordern. Die Kommission die aus drei Juristen besteht überprüft ob ein Video, Film, Bildträger eventuell gegen das Jugendschutzgesetz §§ 27 und 15 Absatz 2 JuSchg oder das Strafgesetzbuch nach §§ 131 und 184 StGB verstößt.

 

Wenn die Juristenkommission ( JK ) zu der Überzeugung kommt das dies nicht der Fall ist, wird die Kennzeichnung „ SPIO JK Gutachten oder geprüft strafrechtlich unbedenklich „ vergeben.

 

Anders als bei der FSK sind die Logos der SPIO/JK sind nicht konkret vorgegeben, es gibt sie in verschiedenen Formen, Größen und Farben.

( Siehe Beispielbilder links )